Revisor für KMU


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Anforderungen an eine Revision


Wer ist befähigt eine Revision durchzuführen:

Als besonders befähigte Revisoren im Sinne des Obligationenrechts gelten:
1. diplomierte Bücherexperten;
2. diplomierte Treuhandexperten, diplomierte Steuerexperten und diplomierte Buchhalter/
Controller mit einer praktischen Erfahrung von 5 Jahren;
3. Absolventen eines Hochschulstudiums in Betriebs-, Wirtschafts- oder Rechtswissenschaften
sowie Absolventen einer vom Bund anerkannten Höheren Wirtschafts- und Verwaltungsschule
mit einer praktischen Erfahrung von zwölf Jahren;
4. Personen, die im Ausland einen Fähigkeitsausweis erworben haben, der den nach Buchstaben
a-c geforderten Ausweisen gleichwertig ist, sofern sie die entsprechende Erfahrung
und die für die Revision schweizerischer Unternehmen notwendigen Kenntnisse des
schweizerischen Rechts besitzen;
5. Personen, die gemäss der 8. EG-Richtlinie auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts
2) die
Pflichtprüfung der Jahresrechnung durchführen dürfen, sofern sie die notwendigen Kenntnisse
des schweizerischen Rechts besitzen.


Welche Erfahrung ist mitzubringen:

Die erforderliche praktische Erfahrung muss vorwiegend auf den Gebieten des Rechnungswesens
und der Rechnungsrevision erworben worden sein, davon mindestens zwei Drittel
unter Beaufsichtigung durch eine Person, welche den Anforderungen dieser Verordnung genügt.

Während der Ausbildung absolvierte Praktika können angerechnet werden, sofern diese
Voraussetzungen erfüllt sind.


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